Man kann es tatsächlich nichts als schlimm beantworten, wenn man die Größenordnungen nicht kennt. am günstigsten versteht man es an einem Musterbeispiel: eine erlaubte Tätigkeit ausübt (die Tätigkeit darf nicht schlechthin ordnungswidrig sein, hinsichtlich zum Musterbeispiel gewerbsmäßige Hehlerei) Wer eine gewerbliche Tätigkeit ausüb